
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich und änderungen der AGB 1.1 Die Ortel Mobile GmbH, Gladbecker Strasse 3, 40472 Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54154 (im Folgenden „ORTEL" genannt) erbringt ihre (vorausbezahlten) Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags anerkennt. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn ORTEL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und selbst wenn ORTEL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB werden ergänzt durch die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste, die unter www.ortelmobile.de einsehbar und abrufbar sind. 1.2 ORTEL ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte postalische Anschrift oder durch eine Textnachricht über den ORTEL-Kurznachrichtendienst („SMS“) zu übersenden. ORTEL kann dem Kunden Mitteilungen im Volltext zukommen lassen oder nur darüber informieren, wo und wie der Kunde den Volltext der Mitteilung erhalten kann. Im zuletzt genannten Fall wird ORTEL den Gegenstand der Mitteilung angeben und zumindest anbieten, nach Anruf bei einer zu benennenden Rufnummer die Mitteilung im Volltext kostenlos zuzusenden. 1.3 ORTEL ist jederzeit berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste von ORTEL zu ändern oder zu ergänzen, wenn die Marktverhältnisse sich nach Vertragsschluss in technischer oder kalkulatorischer Hinsicht verändert haben oder änderungen der Gesetzgebung oder höchstrichterlichen Rechtsprechung dies erforderlich machen. Hierzu wird ORTEL dem Kunden die änderungen wie in Ziffer 1.2 beschrieben mitteilen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen änderung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle änderungen erhebt, gelten die mitgeteilten änderungen als vom Kunden genehmigt. ORTEL wird den Kunden in den änderungsmitteilungen auf den Beginn der Frist und die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so wird der Vertrag zu den bisherigen Geschäftsbedingungen fortgesetzt. 2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Freischaltung und Widerruf bei Fernabsatzverträgen 2.1 Alle Angebote von ORTEL sowie die hierzu gehörigen Unterlagen sind unverbindlich. 2.2 Der Vertrag zwischen ORTEL und dem Kunden über die Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („Prepaid-Mobilfunkvertrag“) ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kommt zustande aufgrund eines Angebots von ORTEL durch die Aktivierung (Freischaltung) der Prepaid Card, das der Kunde durch die erste Inanspruchnahme der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen (insbesondere durch das erste Entgegennehmen oder Tätigen eines Anrufs oder einer SMS) annimmt. 2.3 Die Aktivierung der Prepaid Card erfolgt, indem der Kunde auf der 24 Stunden pro Tag im Internet unter www.ortelmobile.de zur Verfügung stehenden Aktivierungsseite (unter „SIM-Aktivierung“) den Aktivierungsprozess durchläuft oder die kostenlose Aktivierungshotline mit der Telefon-Nr. 0800 000 6836 Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr anruft und die Aktivierung beantragt („Aktivierungsantrag“) und ORTEL daraufhin die Prepaid Card zum Gebrauch freischalten lässt. Die Entscheidung über die Freischaltung der Prepaid Card steht im freien Ermessen von ORTEL. 2.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Stellung des Aktivierungsantrags (vgl. Ziffer 2.3) seinen Namen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum wahrheitsgemäß anzugeben. Zudem hat der Kunde ORTEL unverzüglich jede änderung seines Namens oder seiner Anschrift mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder telefonisch über die Kunden-Hotline erfolgen. Bei der Mitteilung von änderungen der Kundendaten ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer („PIN“), eines persönlichen Entsperrungscodes („PUK“) oder bei schriftlichen Mitteilungen durch Unterschrift und übersendung einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich. 2.5 Die voraussichtliche Dauer vom Abschluss des Aktivierungsprozesses nach Ziffer 2.3 bis zur Aktivierung der Prepaid Card und damit der Bereitstellung des Mobilfunkanschlusses beträgt in der Regel bis zu eine Stunde. 2.6 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet mit endgültiger Deaktivierung gemäß Ziffer 6 folgende. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ORTEL insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei der Erteilung des Kundenauftrags unrichtige Angaben gemacht hat, der Kunde änderungen seiner Kundendaten nicht rechtzeitig mitteilt oder der Kunde die Leistungen missbräuchlich nutzt. 2.7 Sofern der Kunde Verbraucher ist und den Prepaid-Mobilfunkvertrag im Wege eines so genannten Fernabsatzgeschäftes (d.h. per Post, Telefon, Telefax oder über das Internet) abschließt, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach §§ 312b ff, 355 BGB zu. Einzelheiten zu diesem Widerrufsrecht, dessen Ausübung, Fristen, Rechtswirkungen und Pflichten werden dem Kunden von ORTEL in einer separaten Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn ORTEL mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese veranlasst hat (was insbesondere vorliegt, wenn der Kunde die Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen gemäß Ziffer 2.2 zum ersten Mal in Anspruch nimmt). 3. Leistungsumfang 3.1 Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrages richtet sich ausschließlich nach den zwischen ORTEL und dem Kunden (mündlich oder schriftlich) getroffenen konkreten Vereinbarungen, wie sie sich insbesondere aus dem vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular, den Leistungsbeschreibungen, den Preislisten sowie diesen AGB ergeben. Die Art und die wichtigsten technischen Leistungsdaten der von ORTEL angebotenen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Die Leistungsbeschreibungen sowie ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis stehen in den Geschäftsräumen von ORTEL sowie im Internet unter www.ortelmobile.de zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit. 3.2 ORTEL bedient sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten des E-Plus GSM Mobilfunknetzes der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG („der Netzbetreiber“). ORTEL stellt dem Kunden die Prepaid Card mit einer Rufnummer, einer persönlichen Identifikationsnummer („PIN") sowie einem entsprechenden persönlichen Entsperrungscode („PUK“) zur Verfügung; Prepaid Card und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zu dem E-Plus GSM- Mobilfunknetz. 3.3 Die Rufnummer wird dem Kunden bei Erwerb der Prepaid Card in dem „Aktivierungsbrief“ und auf der Verpackung der Prepaid Card mitgeteilt. ORTEL ist berechtigt, die dem Kunden zugeteilte Rufnummer unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn diese änderung durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber ORTEL erforderlich sind, die Rufnummerzuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist oder die änderung aufgrund unvermeidlicher, schwerwiegender technischer oder betrieblicher Gründe erforderlich ist. 3.4 Die Leistungen von ORTEL sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen E-Plus GSM- Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von ORTEL berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit E-Plus dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen in das Ausland, im Ausland und aus dem Ausland gelten im übrigen die zusätzlichen Bedingungen des Prepaid Roaming. 3.5 ORTEL erbringt seine Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus Mobilfunknetzes. ORTEL gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch durch atmosphärische Bedingungen und geografische Gegebenheiten sowie, unter der Voraussetzung, dass ORTEL und seine Erfüllungsgehilfen sie nicht zu vertreten haben, durch funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer änderungen an den Anlagen von E-Plus oder ORTEL (z.B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen) oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben. 3.6 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von ORTEL liegende und von ORTEL nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, behördlichen Maßnahmen und Ausfall von Telekommunikationsverbindungen entbinden ORTEL für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Falls die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Gerät ORTEL in Leistungsverzug, ist der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt 3.7 Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird ORTEL aus technischen Gründen innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringen. 3.8 Das E-Plus Mobilfunknetz nutzt im GSM-Bereich Frequenzen um 1800 MHz und/oder 900 MHz aus dem GSM-Erweiterungsband. Die Verbreitung von Trägertechnologien innerhalb des E-Plus Mobilfunknetzes ist unterschiedlich. Je nach Frequenz und/oder Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte; Single-Band Endgeräte sind nur eingeschränkt tauglich. 3.9 ORTEL wird den vorgenannten Leistungsumfang nur ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund vorliegt und die änderung für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Ein triftiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn ORTEL zu einer änderung seiner Leistungen durch änderungen der von dem Netzbetreiber erbrachten Leistung gezwungen ist. Kommt es zu einer änderung des Leistungsumfangs, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der änderung zu kündigen. ORTEL weist den Kunden in der änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht ausdrücklich hin. 4. Zusatzdienstleistungen 4.1 Etwaige von ORTEL angebotene Zusatzdienstleistungen werden von ORTEL im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses erbracht und unterliegen separaten Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. 4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von ORTEL beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Dienstverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der vom Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die sonstige Erfüllung von dessen Pflichten gegenüber dem Kunden haftet ORTEL nur insofern als ORTEL dies zu vertreten hat. 4.3 änderungen einer Zusatzdienstleistung zu Ungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Prepaid-Mobilfunkvertrages. 5. Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des Prepaid-Guthabenkontos 5.1 Die Leistungen aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag sowie aus den Verträgen über die Zusatzdienstleistungen sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist somit vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen des Prepaid-Mobilfunkvertrages und der Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn und soweit ein hinreichendes Guthaben auf dem bei ORTEL im Rahmen seines Prepaid-Mobilfunkvertrages über die Prepaid Card eingerichteten individuellen Guthabenkontos („Prepaid-Guthabenkonto“) vorhanden ist. 5.2 Für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen werden die bei Vertragsschluss gültigen und – je nach Tarifwahl auf den Kunden anwendbaren - vereinbarten Entgelte abgerechnet. Im Falle von vereinbarten Preisänderungen oder Tarifwechseln gelten die dann jeweils anwendbaren Entgelte. Diese Entgelte werden von dem Prepaid-Guthabenkonto während der Erbringung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen abgebucht. Bei Verbrauch des Prepaid-Guthabens werden laufende Verbindungen (ob abgehend oder eingehend) sofort unterbrochen. 5.3 Sofern dies in der jeweiligen Preisliste oder sonst zwischen den Parteien vereinbart wurde, können einzelne Entgelte (etwa für Roaming im Ausland oder Zusatzdienstleistungen im Sinne von Ziffer 4) auch erst nach Inanspruchnahme der Leistung vom Kundenkonto abgebucht werden; eine derartige Abbuchung kann in Ausnahmefällen bis zu 60 Tagen nach der Inanspruchnahme einer Leistung erfolgen und ggf. mehrere entgeltpflichtige Ereignisse erfassen. Ferner werden auch sonstige Entgelte abgebucht, die nach der Preisliste anfallen oder die der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu zahlen hat. Im übrigen gilt Ziffer 5.5. 5.4 Die Vorauszahlungen kann der Kunde – soweit jeweils vor Ort verfügbar – in Form von „Aufladungen“ über 5.5 Gibt der Kunde eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Telefonnummer an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall übernimmt ORTEL, soweit von ORTEL nicht zu vertreten, keine Haftung für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, zu dem der Kunde ORTEL über die fehlerhafte Aufladung informiert. 5.6 ORTEL ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des Prepaid-Guthabenkontos telefonisch unter der Nummer 1155 abzufragen. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Offensichtlich fehlerhafte Angaben des Guthabenkontostandes begründen keinen Anspruch des Kunden auf Leistungen von ORTEL in entsprechender Höhe. 5.7 Ein bei Vertragsbeendigung gegebenenfalls vorhandenes Guthaben erstattet ORTEL dem Kunden auf dessen schriftlichen Antrag (an die in Ziffer 1.1 genannte Adresse oder per Fax an (0211 – 17 14 82 99) unter Angabe seiner Kontoverbindung. 5.8 Gegen Forderungen von ORTEL kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 6. Aktivitätszeitfenster, endgültige Deaktivierung 6.1 Innerhalb des Aktivitätszeitfensters kann der Kunde abgehende Verbindungen führen. Das Aktivitätszeitfenster für das Startguthaben beträgt 92 Tage (3 Monate). Unabhängig von der Aufladungsart (Guthabenkarte oder E-Voucher) verlängert sich das Aktivitätszeitfenster pro Aufladung um 184 Tage (6 Monate). Das jeweils aktuelle Aktivitätszeitfenster beträgt jedoch (unabhängig von der Anzahl der Aufladungen innerhalb des Aktivitätszeitfensters) maximal 12 Monate. 6.2 Endet das Aktivitätszeitfenster schließt sich eine zweimonatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann der Kunde eine Aufladung seines Prepaid-Guthabenskontos durchführen, die den Beginn eines neuen Aktivitätszeitfensters auslöst. 6.3 Ist das Guthaben vor Ablauf des Aktivitätszeitfensters verbraucht, sind über das Ende des Aktivitätszeitfensters hinaus bis zum Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit eingehende Verbindungen möglich, auch wenn keine Wiederaufladung der Prepaid Card erfolgt. 6.4 Mit dem Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen ORTEL und dem Kunden endet. Falls bei Vertragsbeendigung ein Guthaben vorhanden ist, gilt Ziffer 5.7. 7. Beanstandungen, Nutzung durch Dritte 7.1 Erhebt der Kunde Beanstandungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen und (für die vom Kunden in Anspruch genommenen Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen) vom Prepaid-Guthabenkonto jeweils abgebuchten Entgelte, so hat er dies innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung des jeweiligen Betrags von seinem Prepaid-Guthabenkonto schriftlich (auch per E-Mail und Telefax) anzuzeigen. Er hat den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. In gleicher Form und innerhalb der genannten Frist hat der Kunde die Vorlage eines Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung zu verlangen, wenn er sie nachträglich und nicht zugleich mit der Beanstandung verlangt. 7.2 ORTEL ist vom Nachweis erbrachter Verbindungsleistungen sowie von der Auskunft über Einzelverbindungen befreit, wenn Verkehrsdaten aus technischen Gründen nicht gespeichert werden, oder nach Ablauf der 8-Wochen-Frist (Ziffer 7.1), ohne dass der Kunde eine Beanstandung erhoben hat gelöscht wurden. Ziffer 7.2 Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Kunde nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Ziffer 7.2 Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden. 7.3 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit ihm diese Nutzung zuzurechnen ist. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Zudem haftet der Kunde für alle Schäden, die aus der befugten oder unbefugten Nutzung der Anschlüsse durch Dritte entstehen, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Innerhalb seines Verantwortungsbereichs obliegt dem Kunden der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. 8. Allgemeine Kundenpflichten 8.1 Der Kunde wird die Leistungen von ORTEL nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde wird ORTEL von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren. 8.2 Die Prepaid Card ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, um Missbrauch und Verlust zu vermeiden. Die persönlichen Identifikationsnummern („PIN“) und die persönlichen Entsperrungscodes („PUK“) sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Prepaid Card durch Dritte oder ein Missbrauch der auf der Prepaid Card oder dem Endgerät gespeicherten persönlichen Informationen vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben. Der Kunde hat ORTEL den Verlust, das Abhandenkommen oder die unberechtigte Drittnutzung der Prepaid Card unverzüglich telefonisch (und unmittelbar anschließend schriftlich) zur Sperrung der Prepaid Card mitzuteilen. 8.3 Die Prepaid Card wird dem Kunden nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch übergeben und bleibt Eigentum von ORTEL. Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert an ORTEL unter der folgenden Adresse zurückzugeben: Ortel Mobile GmbH, Gladbecker Strasse 3, 40472 Düsseldorf.. ORTEL darf aus wichtigem Grund die Prepaid Card jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen. 8.4 Die übertragung der Prepaid Card auf einen Dritten setzt voraus, dass der Dritte sämtliche Bedingungen dieser AGB akzeptiert und beachtet (insbesondere seinen Namen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum wahrheitsgemäß angibt) und eine schriftliche übernahmeerklärung abgibt. ORTEL behält sich vor, die Vertragsübernahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 8.5 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage des Prepaid-Mobilfunkvertrages erhaltene(n) Prepaid Card(s) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu verwenden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, ORTEL-Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder sonst Dritten anzubieten, ohne dass eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch ORTEL vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der ORTEL-Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Prepaid Card für folgende Zwecke zu nutzen: - Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen, 9. Kundenpflichten in Bezug auf Endgeräte 9.1 Der Kunde darf nur solche Endgeräte benutzen, die für die Nutzung in dem von E-Plus betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im E-Plus Mobilfunknetz oder in anderen Telekommunikationsnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von ORTEL angebotenen Leistungen unterstützen. 9.2 Erwirbt der Kunde ein zur ausschließlichen Nutzung im E-Plus Mobilfunknetz bestimmtes Mobilfunktelefon („SIM-Lock-Endgerät“), so ist er verpflichtet, sich während der vereinbarten Sperrfrist („SIM-Lock-Frist“) mit dem SIM-Lock-Endgerät ausschließlich in das E-Plus Mobilfunknetz einzubuchen oder das von E-Plus festgelegte Entgelt zur Entsperrung des Endgeräts zu bezahlen. Nach Ablauf der SIM-Lock-Frist erhält der Kunde auf seine Anfrage hin einen Entsperrcode von ORTEL kostenlos mitgeteilt. Bei Deaktivierung der Prepaid Card vor Ablauf der Sim-Lock-Frist hat der Kunde kein Recht auf Nennung des Entsperrcodes. ORTEL macht darauf aufmerksam, dass der Versuch, ein Sim-Lock-Endgerät mit einer anderen Mobilfunkkarte zu betreiben, dazu führen kann, dass eine im Gerät angelegte Sperre für diesen Missbrauch aktiviert werden kann. In diesem Fall muss das Mobiltelefon durch einen Kundendienst entgeltpflichtig entsperrt werden. Für jeden vom Kunden zu vertretenen Versuch, eine Entsperrung des Mobiltelefons unter Umgehung der Zahlung des Entsperrentgelts vor Ablauf der Sim-Lock-Frist zu bewirken, ist ORTEL berechtigt, vom Kunden die Zahlung von EUR 250,- als Vertragsstrafe zu verlangen. 10. Leistungsstörungen und Gewährleistung 10.1 Art und Umfang der Leistungen von ORTEL sowie deren jeweils vereinbarte Beschaffenheit ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen, wie sie insbesondere dem vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular, den Leistungsbeschreibungen, der Preisliste sowie diesen AGB zu entnehmen sind. Die Angaben in diesen oder anderen von ORTEL den Kunden überlassenen Dokumenten oder Unterlagen enthalten keinesfalls eine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen von ORTEL. 10.2 ORTEL gewährleistet, dass ihre Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit (vgl. Ziffer 10.1) aufweisen. 10.3 Im Fall von Leistungsstörungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, sofern ORTEL die Leistungsstörung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur einwandfreien (rechtzeitigen oder vereinbarten) Leistung erfolglos verstrichen ist. 11. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung 11.1 Hält ORTEL die wichtigsten technischen Leistungsdaten (vgl. Ziffer 3) ihrer Leistungen nicht ein, so ergeben sich etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 11. 11.2 Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 11.3 und 11.4, wird die gesetzliche Haftung von ORTEL für Schadensersatz wie folgt beschränkt: 11.3 Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.2 gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen, Arglist oder schuldhaft verursachten Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit. 11.4 Tritt bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die öffentlichkeit ein Vermögensschaden ein, ist die Haftung von ORTEL auf einen Höchstbetrag von € 12.500,-- pro Kunde begrenzt. Tritt der Schaden bei mehreren Kunden ein, ist die Haftung von ORTEL gegenüber allen durch dasselbe Schaden verursachende Ereignis Geschädigten auf eine Höchstsumme von € 10 Millionen begrenzt. übersteigt die Summe der Schadensersatzansprüche, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Schaden verursachenden Ereignisses gegenüber ORTEL zustehen, diese Höchstsumme, so wird jeder einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten jedoch nicht, soweit der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. 11.5 Die Ziffern 11.2 - 11.4 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung. 11.6 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. 11.7 ORTEL ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels ihrer Leistungen von Dritten zu erlangenden Inhalte (Informationen) verantwortlich. 12. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis ORTEL beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden die Regelungen der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. über die Details der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden sowie des Erfordernisses der Einwilligung des Kunden zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder übermittlung seiner personenbezogenen Daten, informiert ORTEL in einer gesonderten Mitteilung zum Datenschutz, welche ORTEL dem Kunden kostenlos im Internet unter www.ortelmobile.de zur Verfügung stellt. 13. Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG Es ist in § 47a TKG vorgesehen, dass der Kunde im Falle eines Streits mit ORTEL ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn. 14. Allgemeine Bestimmungen 14.1 Zwischen den Parteien bestehen keine mündlichen Nebenabreden. änderungen und Ergänzungen des Prepaid-Mobilfunkvertrages und/oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. 14.2 Ist eine Bestimmung des Prepaid-Mobilfunkvertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 14.3 Ist der Kunde Verbraucher, ist für Streitigkeiten zwischen ORTEL und dem Kunden das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig. 14.4 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen ORTEL und dem Kunden Düsseldorf. ORTEL behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte gegen den Kunden auch an dessen Allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. 14.5 Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). |

