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Schule des Polnischen Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin

Die Schule des deutschen Rechts an der Uniwersytet Wroclawski und die Schule des polnischen Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin wurden 2002 durch eine Vereinbarung zwischen den beiden Juristischen Fakultäten und der Deutsch–Polnischen Juristenvereinigung e.V. gegründet. In den Rechtsschulen sollen Studierende beider Fakultäten das Recht des jeweiligen Nachbarstaates kennenlernen und in gemeinsamen Seminaren ihre Kenntnisse und Erfahrungen austauschen. Seit Beginn des Schulbetriebs wird die Deutsch-Polnische Rechtsschule durch das deutsche Generalkonsulat in Wrocław unterstützt.

Kontakt:
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Telefon : 49 30 2093-3336